Entstehung und Begründung
Entstehung des Frauenwürde Eschborn e. V.
Im Jahr 1997, als die Caritas noch nach den gesetzlichen Vorgaben nach
§ 219 Strafgesetzbuch und § 5 Schwangerschaftskonfliktgesetz beraten konnte, ist belegt, dass von den 20.097 Frauen, die in Konfliktsituationen zu den Caritas-Beratungsstellen kamen, sich 25 % für das Kind entschieden haben. Diese und andere Zahlen machen deutlich, dass der Einsatz für das ungeborene Leben im Rahmen der gesetzlichen Schwangerschafts-
konfliktberatung nachweislich eine reale Erfolgsausschicht hat, wenn natürlich auch keine Erfolgsgewissheit.
Im gleichen Jahr meinten der Papst und viele deutsche Bischöfe sich wie Pontius Pilatus ihre Hände in Unschuld waschen zu müssen, obgleich das genannte Gesetz auf Grund jahrelanger Beratung aller zuständigen Gremien, auch mit den katholischen Bischöfen, erst 1995 zustande gekommen ist.
Alle zunächst renitenten, weil von der bisherigen Beratungsform überzeugten Bischöfe, zuallerletzt Bischof Kamphaus im Jahr 2001, mussten ihr Gewissen an den Papst abgeben, sonst wären sie ihres Amtes enthoben worden.
Wenn ein ehemaliger Bischof Mixa , was Anfang 2007 durch die Presse ging, Frauen angeblich nicht zu Gebärmaschinen degradiert sehen will, so wäre das in dieser zölibatären Altherrenriege der katholischen Amtskirche geradezu ein Fortschritt. Denn Frauen waren für diese Glaubenshüter tatsächlich Gebärmaschinen und sind es eigentlich immer noch. Geschlechtsverkehr, außer in der Ehe, ist verderblich. Verhütungsmittel sind noch immer verboten, Abtreibung bleibt nach dem Codex des kanonischen Rechtes (CIC 1398) eine schwere Sünde, die mit der sog. Exkommunikation bestraft werden soll. Aber der wichtigste Glaubenssatz der katholischen Kirche lautet trotzdem immer noch:
Die oberste Instanz des Menschen ist sein Gewissen.
(CIC 748 § 1 und 2)
In dieser Situation sahen und sehen wir uns als reformorientierte katholische Laien - Frauen und Männer - verpflichtet, selbst aktiv zu werden. Im Sommer 1998 wurde der Bundesverein „Frauenwürde" gegründet, 2002 der
Frauenwürde Eschborn e. V.
Mitglied im Paritätischen Hessen e. V.
Begründung
Nicht jede Schwangerschaft ist eine „gute Hoffnung". Sie kann für eine Frau zu einem existenziellen Konflikt werden, in dem sie als Schwangere - häufig unter massivem Druck von außen -, nicht mehr ein noch aus weiß. Auch und gerade wir als katholische Christinnen und Christen wissen, dass für den Beobachter, der außerhalb des Schwangerschaftskonflikts steht, der Konflikt als einer zwischen Kind und Frau erscheint. Lebensrecht der Frau und Lebensrecht des Kindes stehen von außen gesehen einander gegenüber. Das Innenleben der Frau wird bei solcher Betrachtungsweise völlig ausgeblendet. Für die Frau aber steht ein Teil ihrer Person gegen den anderen Teil ihrer Person. Wie auch immer sich die Frau entscheidet,
sie entscheidet sich immer auch gegen einen Teil ihrer Person. Auf der einen Seite soll sie jahrelang Verantwortung, nicht selten ein Leben lang, für ein Kind tragen, auf der anderen Seite wird ihr abgesprochen, die Verantwortung für diese Entscheidung übernehmen zu können.
Diese Parteinahme erlebt die Frau als Angriff auf sich selbst. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, wehrt sich oder verschließt sich. In diesem Spannungsfeld steht auch die Beraterin und sie lässt die Frau spüren:
„Du bist nicht allein in dieser Krise."
Verständnis und Vertrauen ermöglichen in den meisten Gesprächen, dass die Frau ihrerseits Vertrauen fasst und sich öffnet. Dies ist, da stimmen wir mit dem Fachwissenschaftler
Martin Koschorke völlig überein, die Voraussetzung dafür, dass ein neuer Entschluss gefasst werden kann. Diesem Gespräch kommt im wahrsten Sinne des Wortes eine lebensnotwendige Bedeutung zu. Werdendes Leben kann nur mit der Frau und nicht gegen sie geschützt werden.
Das sieht auch der Gesetzgeber so.